Contact to us LotsenLEVerkusen

Versorgungsausgleich – Wie man seine Rente retten kann
Versorgungsausgleich – Wie man seine Rente retten kann

Versorgungsausgleich – Wie man seine Rente retten kann

Versorgungsausgleich – Wie man seine Rente retten kann

https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/videos/renten-ansprueche-video-100.html

Vielen geschiedenen Senioren wird ein Teil der Rente für die Ex-Partnerin oder den Ex-Partner abgezogen. Das Geld behalten die Versicherer für sich.
– Was wenige wissen: Wenn der geschiedene Partner verstirbt und höchstens 36 Monate Rente bezogen hat, kann der überlebende Partner seine gekürzte Rente zurückverlangen.
– Hunderttausende Rentnerinnen und Rentner haben also Anspruch auf Neuberechnung. Für die Rückerstattung muss aber ein Antrag beim Familiengericht gestellt werden.

Vielen geschiedenen Senioren wird ein Teil der Rente für die Ex-Partnerin oder den Ex-Partner abgezogen, selbst wenn diese oder dieser schon verstorben ist. Das Geld behalten die Rentenversicherer für sich. Was kaum jemand weiß: Man kann sich in vielen Fällen seine volle Rente zurückholen. Und mit etwas Glück hat man am Ende mehrere Hundert Euro mehr – Monat für Monat:

Karl-Heinrich U. ist seit sechs Jahren in Rente. Dass es finanziell im Alter knapper sein würde als früher, war klar. Weil die Rente niedriger ist als sein Gehalt zu Berufszeiten als Bauschlosser. Aber auch, weil er 1997 geschieden wurde, nach 21 Jahren Ehe. Ein Teil der Rente ging an seine Ex-Frau.

Karl-Heinrich U.: „Ich war der Hauptverdiener, und meine Frau war mit den Kindern zu Hause. Und das war für mich selbstverständlich bei der Scheidung, dass ich den Ausgleich meiner Frau geben musste.“

Bei einer Scheidung gibt es in aller Regel den so genannten Versorgungsausgleich für die Rente. Das bedeutet: Auch Karl-Heinrich U. musste als Hauptverdiener einen Teil der Bezüge an seine Ex-Frau abgeben. Pro Monat 270 Euro aus der gesetzlichen und 100 Euro aus der Betriebsrente. 

 

Grafik Versorgungsausgleich

Wenn ein Partner während der Ehe zum Beispiel 700 Euro mehr Rentenanwartschaften erworben hat, dann muss er – oder sie – bei der Scheidung die Hälfte davon an den Ex-Partner abgeben. Also 350 Euro.

Interview Altersvorsorge

Keine Rentengeschenke an Staat und Versicherungen

Doch wenige Monate nach ihrem Rentenantritt starb seine Ex-Frau. Da stand für ihn fest: Er wollte seine volle Rente zurück.  

Karl-Heinrich U.: „Das war ja mein Verdienst, wo ich gearbeitet habe. Und dann liegen die Gelder irgendwo rum, und der Staat oder auch die privaten Versicherungen, die haben dann den Nutzen davon, wenn diese Gelder nicht ausbezahlt werden. Und das finde ich ungerecht.“    

Rückerstattungen nur auf Antrag

Was viele nicht wissen: Wenn der geschiedene Partner verstirbt und höchstens 36 Monate Rente bezogen hat, dann kann der überlebende Partner seine gekürzte Rente wieder zurückverlangen.

Aber – Vorsicht Falle!

Raimund Wolf, Rentenberater für den Versorgungsausgleich: „Das passiert nicht automatisch. Der Rentenversicherungsträger schreibt Sie also nicht an. Und wenn Sie den Antrag nicht stellen, erhalten Sie auch Ihre Rente nicht zum Positiven abgeändert.“

Karl-Heinrich U. meldete sich bei der deutschen Rentenversicherung und der Zusatzversorgungs-Kasse. Das Ergebnis:

Karl-Heinrich U.: „Meine gesetzliche Rente habe ich direkt zurückbekommen – den Versorgungsausgleich – aber bei der Betriebsrente ist es jedes Mal abgelehnt worden.“

Die 270 Euro aus der Rentenkasse bekam er sofort wieder. Aber die 100 Euro Zusatzrente fehlten weiterhin.

Hunderttausende haben Anspruch auf Rentenneuberechnung

Auch der frühere Post-Beamte Günter Z. wollte seine Altersvorsorge zurück. Als seine geschiedene Frau starb, hatte sie allerdings schon länger als 36 Monate Rente bezogen. Sein Antrag wurde abgelehnt.

Günter Z.: „Ich habe es mir ja schon fast gedacht, dass sie es ablehnen, von vornherein, aber dann hat es mir richtig gestunken, weil ich mir gedacht habe, ich habe 40 Jahre dafür gearbeitet, und was ist jetzt? Jetzt kassieren sie weiter. Für eine Tote? Das kann nicht sein.“

Das wollte Günter Z. nicht auf sich beruhen lassen. Im Gegensatz zu vielen anderen Betroffenen. Er schaltete einen Anwalt ein.    

Dr.  Gregor Mayer, Fachanwalt für Familienrecht: „Viele Menschen, die einen ablehnenden Bescheid bekommen, denken dann, das war es. Das ist aber oft ein Irrtum. Fakt ist, dass es in Hunderttausenden von Fällen möglich ist, die verlorene Versorgung zurück zu holen, es ist nur kaum bekannt.“

Dabei hat das 2018 sogar der Bundesgerichtshof entschieden. Aber es hat sich offenbar noch nicht herumgesprochen.

Betroffen sind vor allem Ehen, die zwischen 1977 und 2009 geschieden wurden. Der Weg geht dann über das Familiengericht. Und dort muss eine Neuberechnung beantragt werden.

Dr. Gregor Mayer, Fachanwalt für Familienrecht. „Gute Chancen bestehen beispielsweise, wenn aus der Ehe vor 1992 geborene Kinder hervorgegangen sind. Oder bei Beamten, denen nach der Scheidung der Ruhesatz gekürzt wurde, oder wenn Betriebsrenten ausgeglichen wurde.“

Neuberechnung gilt nicht rückwirkend

Es gibt einen ganzen Strauß an Möglichkeiten. Man muss sich immer den Einzelfall anschauen. Wichtig ist es zu wissen in diesem Zusammenhang aber auch, dass ein solcher Antrag immer nur in die Zukunft wirkt, also ab dem Folgemonat ab der Antragstellung gibt es die erhöhte Rente, also nicht rückwirken. Wer da zu lange wartet, verliert einfach nur Geld.

Günter Z. hat seine Pension vor dem Familiengericht neu berechnen lassen. Jetzt bekommt er 450 Euro mehr im Monat, seine volle Pension. Karl-Heinrich U. hat ebenfalls geklagt und seine Betriebsrente zurückgeholt. Er hat jetzt insgesamt 370 Euro mehr im Monat.

Karl-Heinrich U.: „Da kann man sich etliches mehr leisten. Zum Beispiel mal ein neues Fahrrad noch oder in Urlaub fahren, oder für das Auto irgendwelche Sachen, und da kommt man viel besser über die Runden als ohne das Geld.“

Günter Z.: „Kann ich das bezahlen? Kann ich das nicht bezahlen? Das fällt weg. Es ist schon eine Beruhigung.“

Hätte Günter Z. schon früher von der Möglichkeit erfahren und nicht erst nach Jahren, hätte er insgesamt 30.000 Euro mehr bekommen. Dass sich die gesetzliche und private Versicherung am Tod von geschiedenen Partnern bereichern dürfen, ist ein Unding. Dass man ohne Hilfe eines erfahrenen Rechtsbeistands keine Chance hat, erst recht. Höchste Zeit für eine Gesetzesänderung.

Ein Beitrag von Nicole Würth

Stand: 16.05.2019 13:25 Uhr

Quelle: https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/renten-ansprueche-100.html?fbclid=IwAR1ZlJnEc9sXBwYdzJrkSLtlFRUPAa8vbPDibBmXx89D6dn_BrYgHKevXNo

Print Friendly, PDF & Email

Schreibe einen Kommentar