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Heizkosten- und Betriebskostennachzahlungen für SGB II/SGB XII/AsylbLG-Beziehende sind im Regelfall in tatsächlicher Höhe zu übernehmen

Heizkosten- und Betriebskostennachzahlungen für SGB II/SGB XII/AsylbLG-Beziehende sind im Regelfall in tatsächlicher Höhe zu übernehmen Ein solcher Anspruch kann auch in Teilen für Nichtleistungsbeziehende bestehen! …