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Das ändert sich ab 1. Juli 2019
Das ändert sich ab 1. Juli 2019

Das ändert sich ab 1. Juli 2019

Das ändert sich ab 1. Juli 2019

Bildbeschreibung: Auf dem Bild sind Eltern mit Kind und einem Paragraphenzeichen zu sehen.

Ab dem ersten Juli 2019 gibt es wieder einige interessante Gesetzesänderungen, die vielen Menschen mehr Geld bescheren werden.

Arzttermine:

Der Terminservice, der Bundesweit unter der Rufnummer 116 117 wird eingeführt. Damit können sich Patienten in medizinischen Akutfällen an die Rufnummer wenden und werden dann, nacheiner Ersteinschätzung, an eine entsprechende Portalpraxis in eine Klinik oder einer Notfallambulanz weitergeleitet. Die Servicestelle soll 7 Tage in der Woche rund um die Uhr erreichbar sein.

Mehr Rente:

Im Westen und dem ehemaligen West- Berlin steigen die Renten um 3,18 % und im Osten sowie dem ehemaligen Ost- Berlin auf 3,91 %.

Grundeinkommen:

Berlin startet am 1. Juli 2019 mit dem Pilotprojekt „Solidarisches Grundeinkommen“. Entsprechende Stellen und Kandidaten sollen ab dann gesucht werden und ab etwa Mitte Juli sollendie ersten Arbeitslosen ihre Stelle antreten können. Beginnend mit 250 Arbeitslosen, soll die Zahl schrittweise auf 1000 erhöht werden. Das Pilotprojekt ist für 5 Jahre geplant.

Briefporto:

Ein Standardbrief wird zukünftig 80 Cent kosten und wird somit um 10 Cent erhöht. Bei den Postkarten wird die Erhöhung 15 Cent betragen. Somit beträgt das Porto für eine Postkarte 60 Cent. Kompakt-, Maxi- und Großbriefe werden ebenfalls teurer. Der Maxi- Brief wird 2,70 Euro kosten, der Groß- Brief 1,55 Euro und der Kompakt- Brief 95 Cent. Bei Auslandssendungen werden 20 Cent mehr Porto fällig und bei Einschreiben 5 Cent.

Midijobber:

Wer unter diese Gruppe fällt und bisher nur 450,01 bis 850 Euro verdienen durfte, darf jetzt 1300 Euro verdienen. Allerdings müssen sie dafür reduzierte Sozialversicherungsbeiträgezahlen, erhalten jedoch volle Rentenansprüche. Der Arbeitgeberanteil bleibt mit dem halben Beitragssatz unverändert.

Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Kindergeld:

Für Kinder, die bei einem Elternteil leben und bei dem das andere Elternteil keinen regelmäßigen Unterhalt zahlt, sinkt der Unterhaltsvorschuss. Grund dafür ist das steigende Kindergeld, das um 10 Euro erhöht wird. Für das erste und zweite Kind gibt es 204 Euro, für das dritte 210 Euro und ab dem vierten Kind jeweils 235 Euro. Leider hat diese Erhöhung für Hartz IV Empfänger keine Auswirkungen, da die Erhöhung dem Hartz IV Satz voll gegengerechnet wird. Der Kinderzuschlag wird sich um 15 Euro, auf 185 Euro, erhöhen. Erleichterungen soll es zudem bei der Beantragung geben.

E-Autos:

Da E-Autos leise Motoren haben, wird AVAS (Acoustic Vehicle Alerting Systems) Pflicht. Ein Akustisches Signal, welches beim Rückwärtsfahren und Geschwindigkeiten unter 20 km/h ertönen muss, da die Fahrzeuge keine oder kaum wahrnehmbare Motorengeräusche haben. Entscheidend soll dabei ein Dauerschall sein, bspw. durch ein imitiertes Motorengeräusch. Ziel der Maßnahme ist es, mehr Sicherheit für Sehbehinderte, Radfahrer und Fußgänger zu erreichen. Grund ist die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 540/2014.

Pfändungsgrenzen:

Die Pfändungsgrenzen werden um 4% erhöht. Das Heißt, Personen, bei denen gepfändet werden soll, werden jetzt mehr Geld zur Verfügung haben. Bei Einkommenspfändungen steht Betroffenen somit ein Freibetrag von 1179,99 Euro zu.

 

Anmerkung: In einigen Bundesländern kann es auch zu weiteren Änderungen zum 1. Juli kommen.

Quelle: https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/allgemeines/1217-beitrag-20190701-01?fbclid=IwAR3bMaVsV6WF3x8HYwU0tOjZkWCYcVQp4_U1HWIDKNtNlqwXFlKnL57BrGE

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