Die Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt. Von Anfang an gab es zum Beispiel Pflegegeld oder die Finanzierung von Beiträgen zur Rentenversicherung für nicht gewerbliche Pflegepersonen. Im Laufe der Jahre wurden vielerlei Vorschriften weiterentwickelt und auch neue Leistungsarten hinzugefügt.
Ab 2017 gibt es für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 diese Leistungsarten:
- ? Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI)
- ? Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (§ 37 SGB XI)
- ? Kombination von Geld- und Sachleistung (§ 38 SGB XI)
- ? Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (§ 39 SGB XI)
- ? Versorgung mit Pflegehilfsmitteln (§ 40 Abs. 1 bis 3 und Abs. 5 SGB XI) und finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfeldes (Umbaumaßnahmen (z.B. Treppenlifter); § 40 Abs. 4 SGB XI)
- ? Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI)
- ? Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)
- ? Vollstationäre Pflege (§ 43 SGB XI) *
- ? Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen (§ 43a SGB XI)
- ? Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen (§ 43b SGB XI)
- ? Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen (§ 44 SGB XI)
- ? Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung (§ 44a SGB XI)
- ? Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen (§ 45 SGB XI)
- ? Umwandlungsanspruch (§ 45a SGB XI)
- ? Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
- ? Leistungen des Persönlichen Budgets nach § 17 Abs. 2 bis 4 SGB IX (§ 35a SGB XI)
- ? Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen (§ 38a SGB XI)
- ? Pflegeberatung (§ 7a SGB XI und § 37(3) SGB XI)
- ? Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulanten Wohngruppen (§ 45e SGB XI)
Wenn auf Pflegegrad 1 entschieden wird, gibt es nur auf einen Teil der Leistungen Anspruch:
- ? Pflegeberatung (§ 7a SGB XI und § 7b SGB XI)
- ? Beratung in der eigenen Häuslichkeit (§ 37(3) SGB XI)
- ? Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen (§ 38a SGB XI)
- ? Versorgung mit Pflegehilfsmitteln (§ 40 Abs. 1 bis 3 und Abs. 5 SGB XI)
- ? Finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfeldes (Umbaumaßnahmen(zum Beispiel Treppenlifter); § 40 Abs. 4 SGB XI)
- ? Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen (§ 43b SGB XI)
- ? Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen (§ 45 SGB XI)
- ? Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
- ? Zuschuss bei vollstationärer Pflege (§ 43 Abs. 3 SGB XI)
Beträge für monatliche Leistungen
(Stand: Januar 2017)
Pflegegrad 1 |
Pflegegrad 2 |
Pflegegrad 3 |
Pflegegrad 4 |
Pflegegrad 5 |
|
Geldleistung (ambulant) |
316 € | 545 € | 728 € | 901 € | |
Sachleistung (ambulant) |
689 € | 1298 € | 1612 € | 1995 € | |
Entlastungsbetrag (ambulant, zweckgebunden) |
125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Sachleistung (vollstationär) |
125 € * | 770 € * | 1262 € * | 1775 € * | 2005 € * |
* Im April 2018 werden als pflegebedingter Eigenanteil im Durchschnitt gut 600 € pro Monat fällig. Das reicht von 237 € in Thüringen bis 872 € in Berlin (Süddeutsche, 2018b). Das können viele Pflegebedürftige nicht finanzieren. Ab 2019 bietet die Firma Henkel (Düsseldorf), wohl auch um bei Bewerber*innen besser da zu stehen, allen Mitarbeitenden und ihren Angehörigen eine betrieblich geförderte Pflegezusatzversicherung an (WDR, 2018b). Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Erwin Rüddel (CDU), hofft auf Nachahmer des Henkel-Modells: „Diese Initiative kann anderen Unternehmen sehr gut als Vorbild dienen.“ (WAZ, 2019)
Es gibt viele weitere staatliche Leistungen, die bei Pflegebedürftigkeit gezahlt werden.
Zum Beispiel: Wem Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 4 zugestanden wurde, könnte Steuern sparen. Die DHZ veröffentlichte im November 2017 Hinweise dazu: Den Pflegebedürftigen stehe der „erhöhte Behinderten-Pauschalbetrag in Höhe von 3700 € zu.“ Bei häuslicher Versorgung komme „der Pflegebetrag von 924 € als außergewöhnliche Belastung“ hinzu. Pflegende Angehörige die erben könnten „im Rahmen der Erbschaftsteuerermittlung einen zusätzlichen Pflegefreibetrag in Höhe von 20000 € beantragen“.
Zum Beispiel: In Bayern soll 2018 begonnen werden ab Pflegegrad 2 ein bayerisches Pflegegeld von 1000 € pro Jahr zu zahlen.
Zum Beispiel: Bis zu 1600€ Zuschuss können für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsimmobilien gewährt werden. Bis zu 50000€ Kredit ab 0,75% Zinsen könnte es für Umbauten geben, die Barrieren mindern. (Stand August 2018) Dieses Geld von der Bundesregierung wird die über die KfW vergeben. Auch von den Bundesländern, zum Beispiel Niedersachsen und Brandenburg, gibt es Fördermittel für seniorengerechte Umbauten (Handelsblatt, 2018b).
Nutzen Sie die Beratungsangebote der Pflegestützpunkte!
Noch ein paar Zahlen:
2015 bekamen ca. 2 700 000 Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung; das waren 17 % mehr als im Jahr 2011. 2015 zahlten die Pflegekassen ca. 26 600 000 000 € an die Pflegebedürftigen; das waren gut 25 % mehr als 2011. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurden die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung in zwei Schritten um insgesamt 0,5 % auf 2,55 % angehoben. Das ergibt Mehreinnahmen für die Pflegekassen von jährlich ca. 5 Mrd €.
Eine Bewertung zur Entwicklung gibt Eugen Brysch (Stiftung Patientenschutz): „Real bekommen die Menschen [2016] sogar weniger Leistungen als 1996.“ Die Inflation der vergangenen 20 Jahre sei nicht ausgeglichen worden. Das werde auch die Beitragserhöhung zum 1. Januar 2017 nicht ausgleichen. (Sperber, 2016)
Im November 2017 weist Ulrike Mascher (VdK) darauf hin, dass Pflegebedürftige, die mit vor allem körperlichen Einschränkungen leben, mit den Pflegegraden möglicherweise weniger Leistungen bekommen, als nach dem alten System. Hinzu komme, dass die Ansprüche auf Leistungen zwar erweitert wurden, es sei aber an vielen Orten nicht möglich Anbieter für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Hauswirtschaft oder Betreuung zu finden. (Pokraka, 2017) Im Dezember 2018 wird im Sonntagsblatt wieder betont, dass nur wenige Versicherte diese Leistung nutzen.
Quellen:
– BRi, 2016, Seiten 11, 12 und 18
– Handelsblatt, 2018b
– Pokraka, Daniel, 2017
– Sonntagsblatt, 2018
– Sperber, 2016
– Süddeutsche, 2018b
– WAZ, Westdeutsche Allgemeine Zeitung (2019)
– WDR aktuell vom 27. Dezember (2018b)