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Neue Pfändungstabelle gültig ab 1.07.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Neue Pfändungstabelle gültig ab 1.07.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Neue Pfändungstabelle gültig ab 1.07.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Neue Pfändungstabelle im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Turnusgemaß erfolgt zum 01.07.2019 eine Anpassung der Pfändungstabelle nach § 850c Absatz 2 Satz 2 ZPO. Die entsprechende Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung des Bundesjustizministeriums wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGbl. I vom 11.04.2019, 443ff.)

Demnach steigt der unpfändbare Eingangsbetrag der Pfändungstabelle von bisher 1.139,99 € ab dem 01.07.2019 auf 1.179,99 €. 

Der Richtwert für die seit 2003 alle zwei Jahre stattfindenden Anpassungen ist die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags aus dem Einkommenssteuergesetz.

In Bezug auf die Freibeträge von Pfändungsschutzkonten ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass die Banken und Sparkassen die Erhöhung bei breits bestehenden P-Konten wieder automatisch berücksichtigen werden. Die Grundfreibeträge für das P-Konto steigen gemäß  § 850c ZPO ab dem 01.07.2019 auf 1.178,59 € (bisher 1.133,80 €) für den Kontoinhaber, für dessen ersten Unterhaltsberechtigten auf 443,57 € (426,71 €) und für jeden weiteren Unterhaltsberechtigten auf 247,12 € (237,73 €).

Download: Pfändungstabelle 2019

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