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Der Entwurf zum Bürgergeldgesetz wird in den nächsten Tagen kommen
Der Entwurf zum Bürgergeldgesetz wird in den nächsten Tagen kommen

Der Entwurf zum Bürgergeldgesetz wird in den nächsten Tagen kommen

Der Entwurf zum Bürgergeldgesetz wird in den nächsten Tagen kommen

Es wird kommende Woche mit dem Gesetzesentwurf zum Bürgergeld gerechnet. Das ist dann kein neues Gesetz, sondern es werden Änderungen im SGB II sein.
Was uns erwarten wird, hat Arbeitsminister Heil vor zwei Wochen skizziert. Daraus resultierend haben wir eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte gemacht, diese sind auf der Tacheles Website zu finden: https://t1p.de/hgctm

Gleichzeitig hat Arbeitsminister Heil Ende Mai angekündigt, er plane, dass die Regelsätze im Bürgergeld pro Person und Monat in etwa um 40 bis 50 Euro höher sein würden als in der bisherigen Grundsicherung. Das entspricht einer Steigerung von etwa 10 Prozent.

Dazu ist zu sagen: Was Hubertus Heil in Bezug auf die Regelleistungen ankündigt, ist nichts anderes als die Umsetzung der sowieso fälligen Regelleistungserhöhungen durch die explodierenden Preise und die Inflationsrate. Dies jetzt als „Menschen in der Not verlässlich abzusichern“ zu bezeichnen, ist falsch und zynisch.

Herr Heil kündigt seit Monaten den Referentenentwurf an, hier ist nun „liefern“ angesagt. Das BVerfG hat in zwei Entscheidungen sehr deutlich gesagt:

Der Gesetzgeber hat … Vorkehrungen zu treffen, auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Preissteigerungen oder Erhöhungen von Verbrauchsteuern, zeitnah zu reagieren, um zu jeder Zeit die Erfüllung des aktuellen Bedarfs sicherzustellen, insbesondere wenn er wie in § 20 Abs. 2 SGB II einen Festbetrag vorsieht“. (BVerfG 09.02.2010 – 1 BvL 1/09 ua, Rn. 140)

„ a) Ergibt sich eine offensichtliche und erhebliche Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Preisentwicklung und der bei der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen berücksichtigten Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter, muss der Gesetzgeber zeitnah darauf reagieren. So muss die Entwicklung der Preise für Haushaltsstrom berücksichtigt werden (oben C II 2 e bb). Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten“ (Beschluss des BVerfG vom 23.07.2014 – 1 BvL10/12, Rn. 144, Download: https://t1p.de/oova7)

Diese Situation ist schon längst eingetroffen und hier und jetzt umzusetzen. Eine derartige Preisexplosion wie im Moment ist nicht mit einem Einmalzuschlag von 200 EUR/16,66 EUR im Monat abgegolten.

Notwendig ist kurzfristig eine sofortige monatliche Erhöhung von 100 EUR und einer dauerhaften von rd. 200 EUR.

Und eine sofortige Aussetzung jeder Kürzung in den Unterkunfts- und Heizkosten und Aufrechnung jeglicher Forderungen von Darlehn, Erstattungs- und Ersatzansprüchen („Kürzungsmoratorium“, siehe Thomé NL 19/2021, Nr. 2: https://t1p.de/f6ur9).

Quelle: Tacheles e.V. Wuppertaler Newsletter 06.08.2022

 

Tacheles hat neue Weisungen Wuppertaler Sozialleistungsträger veröffentlicht
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Tacheles hat im Rahmen seiner  Kampagne für Behördentransparenz  die aktuellen uns bekannten Dienstanweisungen vom Jobcenter und Sozialamt und zur Wohnraumsicherung und Umgang mit Energieschulden veröffentlicht. Diese Infos sind hier zu finden: https://t1p.de/bqtd9

Neue Weisungen Wuppertaler Sozialleistungsträger

Tacheles hat wieder neue Weisungen Wuppertaler Sozialleistungsträger veröffentlicht.

Das betrifft im Schwerpunkt Weisungen zur Wohnraum- und Energiesicherung.

Dann weitere Weisungen vom Jobcenter:

Weisungen des Sozialamtes

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