Contact to us LotsenLEVerkusen

So steigen die Renten zum 1. Juli 2019
So steigen die Renten zum 1. Juli 2019

So steigen die Renten zum 1. Juli 2019

So steigen die Renten zum 1. Juli 2019

Bildbeschreibung: Auf dem Bild sind Gelscheine zu sehen, die in einer Hand gehalten werden.

Zum ersten Juli 2019 werden die Rentenbezüge steigen. In Westdeutschland steigt die Rente um 3,18 % und in Ostdeutschland um 3,91 %. In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, teilte der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, folgendes mit: „Auch in diesem Jahr profitieren die Rentnerinnen und Rentner von der guten Lage am Arbeitsmarkt und den Lohnsteigerungen der Vergangenheit in Form von besseren Renten. Auf dem Weg zu gleichen Rentenwerten in Ost und West kommen wir mit der Rentenanpassung 2019 ebenfalls weiter gut voran. Der Rentenwert (Ost) erreicht 96,5 Prozent des Westwerts. Bis spätestens zur Rentenanpassung 2024 wird der aktuelle Rentenwert (Ost) auf 100 Prozent des Westwerts ansteigen.
Insgesamt zeigt sich: Die gesetzliche Rente bleibt die zentrale Säule der Alterssicherung in Deutschland. Um sie weiter zu stärken werden wir eine Grundrente einführen, die ihren Namen auch verdient. Die Grundrente soll Lebensarbeitszeit anerkennen und einen wirksamen Beitrag gegen Altersarmut leisten. Es geht um mehr Respekt vor der Leistung von Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben und aufgrund zu niedriger Löhne keine angemessene Rente bekommen. Diese Menschen sollen im Alter ordentlich abgesichert sein.“

Grundlage für die Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Dabei beiträgt die relevante Steigerung in den neuen Bundesländern 2,99 % und in den alten 2,39 %.

Erstmalig wurde die Niveauschutzklausel des RV- Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz geprüft um sicherzustellen, dass in der Zeit bis zum 1. Juli 2025, das Rentenniveau von 48% nicht unterschritten wird. Das Rentenniveau beschreibt den Verhältniswert aus einer verfügbaren Standardrente und dem verfügbaren Durchschnittsentgelt, ohne Berücksichtigung der darauf entfallenden Steuern.

Auf Grundlage der Daten ergibt sich die Anhebung des Rentenwertes für Ost auf 31,89 Euro (vorher 30,69 Euro) und für West auf 33,05 Euro (vorher 32,03 Euro). Daraus ergibt sich in den neuen Ländern eine Anpassung von 3,91% und in den alten Ländern von 3,18 %.

Quelle: BMAS

Quelle: https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/rente/984-beitrag-20190321-01?fbclid=IwAR3Ca50SjxEWA9GyWRXaCG7Akmf89bjnvk7rA90EZ53xUCv6gWRYwjYurPA

Print Friendly, PDF & Email

Schreibe einen Kommentar