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Leverkusen – Wenn das Inkassobüro schreibt
Leverkusen – Wenn das Inkassobüro schreibt

Leverkusen – Wenn das Inkassobüro schreibt

 Die Verbraucherzentrale rechnet für 2018 mit zahlreichen Fällen zum Thema „Inkassobüros“.
Die neuen Regeln der Datenschutzverordnung werden es vielleicht nur auf die unteren Plätze der Themenrangliste schaffen, mit der das Team der Verbraucherzentrale Leverkusen es in diesem Jahr zu tun bekommt. „Wir hatten mit einem kleinen Ansturm gerechnet. Aber ist alles ruhig“, resümiert Leier Bernhard Pilch. Vielmehr, so prognostiziert er, wird der ewige Klassenprimus „Probleme mit Telekommunikationsunternehmen“ in diesem Jahr Konkurrenz von „Inkassobüros“ bekommen.

Mitte Juni hat der Bundestag das Gesetz zur Muster-Feststellungsklage beschlossen, das am 1. November in Kraft treten wird. Es gibt anerkannten Verbraucherverbänden die Möglichkeit, in einem Gerichtsverfahren Haftungsansprüche klären zu lassen, ohne dass alle betroffenen Verbraucher selbst Klage einreichen müssen. „Damit haben die Verbraucher bessere Chancen, ihr Geld zurückzubekommen“, sagt der Verbraucherschützer. Passende Fälle hat Pilch auch in der jüngsten Zeit gehabt, eben auch in Sachen Inkassobüros. Im Mai war ein Leverkusener mit einem Schreiben einer solchen Firma zur Verbraucherzentrale gekommen. Er hatte vor zehn Jahren einen Vertrag mit einem Fitnessstudio geschlossen, diesen zwei Jahre später gekündigt. „Nun schrieb das Büro, der Mann habe nicht gekündigt, er müsse noch 921 Euro zahlen“, berichtet Pilch. „Die Leute können dann, wie der Leverkusener, nicht nachweisen, dass sie gekündigt haben, weil sie das Schrieben nicht aufgehoben und sich die Kündigung nicht haben bestätigen lassen.“ Die Verbraucherzentrale hat den Leverkusener aus der Sache rausboxen können: „Voraussetzung für die Zahlungspflicht ist der Verzug. Heißt, der Kunde müsste Rechnungen bekommen haben, bei denen er in Verzug geraten ist. Hat er aber nicht.“ Pilchs Tipp: Die Kündigung bestätigen lassen oder eine Abschlussrechnung verlangen. Auch wichtig: Wenn es eine Klärung mit einem Inkassobüro gegeben hat, auch diese aufbewahren. Denn manchmal würden Fälle weiterverkauft, und das nächste Inkassobüro stehe mit denselben Forderungen vor der Tür.

Bernhard Pilch nennt weitere Beispiele: Wer im Internet einen Kreditvertrag abschließt, kann Gefahr laufen, dass der Anbieter wegen des abgeschlossenen Dienstleistungsvertrags Geld fordert. Etwa über ein Inkassobüro. „Viele wollen zahlen. Richtig ist: Kreditvermittler bekommen nur Geld, wenn der Kredit zustande gekommen ist.“

Beispiel zwei: Lastschriftverfahren. Wer in einem Geschäft per EC-Karte und Unterschrift zahlt, stimmt zu, dass der Betrag sofort fällig ist. Ist das Konto nicht ausreichend gedeckt, „der Anbieter kann einen Verzugsschaden geltend machen“. Tipp: Auf der Quittung nachschauen, wann genau das Geld eingezogen werden soll.

Pilch kündigt an: „Zum Thema Inkassobüros wollen wir noch in diesem Jahr eine Kampagne machen.“

(RP)

 

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