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Pflegegrade selbst errechnen
Pflegegrade selbst errechnen

Pflegegrade selbst errechnen

Pflegegrade selbst errechnen
Ab 2017 werden die bisherigen Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt.

Die Module des neuen Pflegegradsystems

Ab 2017 wird bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit eine völlig neue und damit ganzheitliche Betrachtung von Pflegebedürftigen mit all ihren körperlichen, kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen eingeführt.
Die Festlegung des Pflegegrades erfolgt künftig anhand von 6 unterschiedlichen Begutachtungsbereichen. Das „Neue Begutachtungsassessment“ (NBA) fasst diese Bereiche als sogenannte Module zusammen. Für jedes Modul wird ein gesonderter Punktwert ermittelt, der in die spätere Festlegung des Pflegegrades einfließt.
Neben den sechs Bewertungsmodulen, die für Berechnung relevant sind, wird es 2 weitere Module geben. Die Module 7 und 8 werden jedoch nicht für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit herangezogen, sondern ermöglichen den PflegeberaterInnen, die Pflegebedürftigen in Bezug auf weitere Angebote oder Sozialleistungen zu beraten oder einen individuellen Versorgungsplan zu erstellen. Für die Pflegekräfte enthalten sie Informationen für eine individuellere Pflegeplanung.

Die Module und ihre Gewichtung

Tabelle 1: Module für die Feststellung des Pflegegrades
Modul Nr.
Modul-Bezeichnung
Aktivitätsbereich
Gewichtung
1
Mobilität
Aufrichten im Bett, Sitzposition und umsetzen, Fortbewegen in der Wohnung, z.B. vom Bett ins Badezimmer und Treppensteigen
10 Prozent
2 oder 3
(höherer
Wert zählt)
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Personen erkennen, zeitliche und örtliche Orientierung, Erinnern an Ereignisse, Entscheidungen im Alltagsleben treffen u.a.
Verhalten und psychische Problemlagen wie Verhaltensauffälligkeiten, nächtliche Unruhe, Wahn und Ängste, inadäquate Handlungsweisen usw.
15 Prozent
4
Fähigkeit zur Selbstversorgung
Körperpflege, Toilettenbenutzung, Anziehen, Essen und Getränke bereiten usw.
40 Prozent
5
Bewältigung von Krankheits- und therapiebedingten Anforderungen/Belastungen
Hilfeaufwand bei Medikation, Wundversorgung, häuslichen Therapiemaßnahmen, Arzt- und Einrichtungsbesuche usw.
20 Prozent
6
Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
z.B. Pläne machen, sich beschäftigen, Kontaktpflege im und außerhalb des eigenen Haushalts
15 Prozent
7 und 8
Außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung
Diese Bereiche werden vom Gesetzgeber als nicht relevant für die Berechnung angesehen, dienen jedoch PflegeberaterInnen und -diensten zur Orientierung.
Die Punkte und ihre Bedeutung
Nachdem die Begutachtung erfolgt ist, werden die Werte aus den Modulen zu einem Gesamtpunktwert zusammen geführt, der für die Festlegung des Pflegegrades maßgebend ist.
Tabelle 2: Punktzahl und Pflegegrad
Gesamtpunkte
12,5 bis 26,99
27 bis 47,49
47,5 bis 69,99
70 bis 89,99
90 bis 100
Pflegegrad
1
2
3
4
5
Tabelle 1: Leistungsansprüche ab 2017
Leistung / Pflegegrad
1
2
3
4
5
Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI
0 EUR
689 EUR
1.298 EUR
1.612 EUR
1.995 EUR
Pflegegeld nach § 37 SGB XI
123 EUR
316 EUR
545 EUR
728 EUR
901 EUR
Unterstützungsleistungen für Hilfen im Alltag
125 EUR
125 EUR
125 EUR
125 EUR
125 EUR
Fallweise nach § 45b SGB XI
0 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
208 EUR
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
0 EUR
1.612 EUR
1.612 EUR
1.612 EUR
1.612 EUR
Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI
0 EUR
1.612 EUR
1.612 EUR
1.612 EUR
1.612 EUR
Wohnumfeldverbesserungen nach § 40 SGB XI
4.000 EUR
4.000 EUR
4.000 EUR
4.000 EUR
4.000 EUR
Vollstationäre Pflege nach §43 SGB Xl
125 EUR
770 EUR
1.262 EUR
1.775 EUR
2.005 EUR
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