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keine Angemessenheitsprüfungen
keine Angemessenheitsprüfungen

Hartz IV: Wegen Corona keine Prüfung der Mietkosten – verlängert bis 31.12.2020

19.10.2020 von Jan Heinemann Hartz IV: Wegen Corona keine Prüfung der Mietkosten Mietkosten von Hartz IV Betroffenn werden von den Jobcentern nur bezahlt, wenn diese einer „fiktiven Prüfung“ der Angemessenheit standhalten, also nicht über der durchschnittlichen Miete des Wohnumfeldes liegen. Immer wieder …