Contact to us LotsenLEVerkusen

1. Juli 2018 auf zusätzliche zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen Rechtsanspruch
1. Juli 2018 auf zusätzliche zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen Rechtsanspruch

Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen haben ab dem 1. Juli 2018 auf zusätzliche zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen Rechtsanspruch

Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung haben zum ersten Mal im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse, einen verbindlichen Rechtsanspruch auf zusätzliche zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen. Im § 22a ist dieses geregelt und schließt mit folgender Formulierung „Menschen mit Pflegegrad“ und „Menschen mit Behinderung“ ein. Somit haben …