1. Das nächste Schuljahr steht vor der Tür, die Schulbuchkosten auch – Hinweise für die Praxis
—————————————————————
Das nächste Schuljahr steht vor der Tür, die Schulbuchkosten auch. Ab 1/2021 besteht für ALG II/Sozialhilfe und auch AsylbLG – Beziehende die Möglichkeit die Schulbuchkosten, auch die selbst zutragenden Eigenanteile in tatsächlicher Höhe, wenn diese aufgrund der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder schulischen Vorgaben angeschafft werden müssen von den jeweiligen Sozialleistungsträgern erstattet zu bekommen (so § 21 Abs. 6a SGB II und § 30 Abs. 9 SGB XII). Für Geflüchtete in den AsylbLG Grundleistungen besteht dieser Anspruch normativ erst einmal nicht, aber er wird sich aus Gründen der Gleichbehandlung aus den „sonstigen Leistungen“ nach § 6 Abs. 1 AsylbLG ableiten lassen.
Was heißt das für die Praxis? Schulbuchkosten können beim Jobcenter/Sozialamt beantragt werden, dafür wird der „Elternbrief“ und Nachweis über den Kauf oder die Zahlung erforderlich sein. Im SGB II können die Beträge ohne Probleme auch nachträglich geltend gemacht werden.
Im SGB XII, zumindest im 3. Kap. des SGB XII (Sozialhilfe) und in den sog. „Analogleistungen“ des AsylbLG sind diese vorher zu beantragen oder zumindest die Behörde in Kenntnis zu setzen (§ 18 Abs. 1 SGB XII) und in den AsylbLG Grundleistungen ist eine vorherige Beantragung ebenfalls sinnvoll.
Wir bitten um breite Aufklärung und Verbreitung.
Quelle: Tacheles e.V. Wuppertaler Newsletter 06.08.2022
Tacheles hat neue Weisungen Wuppertaler Sozialleistungsträger veröffentlicht
———————————————————–
Tacheles hat im Rahmen seiner Kampagne für Behördentransparenz die aktuellen uns bekannten Dienstanweisungen vom Jobcenter und Sozialamt und zur Wohnraumsicherung und Umgang mit Energieschulden veröffentlicht. Diese Infos sind hier zu finden: https://t1p.de/bqtd9
Neue Weisungen Wuppertaler Sozialleistungsträger
Tacheles hat wieder neue Weisungen Wuppertaler Sozialleistungsträger veröffentlicht.
Das betrifft im Schwerpunkt Weisungen zur Wohnraum- und Energiesicherung.
- Handbuch Zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle vom 01.08.2022
- Weisung Energiekostenrückstände / Garantieerklärung zur WSW vom 01.06.2022
Dann weitere Weisungen vom Jobcenter:
- Insbesondere zur vorläufigen Leistungsgewährung nach § 41a SGB II ab. 01.04.2021
Weisungen des Sozialamtes
- alle aktuellen Weisungen nach §
- sowie die dazugehörigen Weisungen der übergeordneten Ministerien MAGS und BMAS: hier klicken und dann: >> Weisungen MAGS und BMAS im Kontext SGB XII aus 2022