Contact to us LotsenLEVerkusen

STEUERERKLÄRUNG FÜR RENTNER  Rente: Wann Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen
STEUERERKLÄRUNG FÜR RENTNER Rente: Wann Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen

STEUERERKLÄRUNG FÜR RENTNER Rente: Wann Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen

STEUERERKLÄRUNG FÜR RENTNER

Rente: Wann Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen

Wann muss ein Rentner eine Steuererklärung abgeben und wie viel Rente muss versteuert werden? Die FR beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.

Einmal im Jahr müssen die Zahlen auf den Tisch: Spätestens zum 31. Juli sind Rentner wie die meisten anderen Bürger aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Laut einer Berechnung von Stiftung Warentest werden es in diesem Jahr 5,6 Millionen Ruheständler sein. Wer sich informiert, kann die Höhe des Betrags, der ans Finanzamt überwiesen werden muss, senken. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Jeder Rentner, dessen gesamte Einkünfte über dem Grundfreibetrag von 9000 Euro (Ehepaare/Lebenspartner 18.000 Euro) für 2018 liegen, muss eine Steuererklärung abgeben. Es wäre aber falsch zu denken, dass die monatlich erhaltene Rente einfach mit zwölf multipliziert werden muss, um zu wissen, ob jemand steuerpflichtig ist. Die Sache liegt komplizierter, zum Beispiel weil ein Teil der Rente steuerfrei ist.

Wie hoch ist der steuerfreie Anteil?

Der steuerfreie Anteil variiert nach dem Jahr des Renteneintritts. Wer bis 2005 in Rente gegangen ist, erhält einen steuerfreien Rentenanteil in Höhe von 50 Prozent. Dieser Anteil sinkt bei jedem Neurentnerjahrgang. Wer im Jahr 2018 in Rente gegangen ist, bekommt nur noch 24 Prozent der Bruttorente als steuerfreien Teil angerechnet. Ab dem Rentnerjahrgang 2040 wird die Rente in voller Höhe (abzüglich Freibeträge) besteuert.

Nehmen wir an, jemand wurde im Jahr 2018 Rentner und erhält monatlich 1000 Euro Rente. Die Jahresbruttorente würde demnach insgesamt 12.000 Euro betragen. Steuerfrei sind davon 2880 Euro. Es verbleiben 9120 Euro abzüglich des Werbungskostenpauschbetrag von 102 Euro. Das ergibt bei den Einkünften einen Gesamtbetrag von 9018 Euro. In diesem Fall wäre eine Steuererklärung fällig.

Elf Millionen Deutschen droht die Mini-Rente

Die große Koalition will die Grundrente einführen. Worum geht es dabei? Wer kann davon profitieren? Alles, was Sie über die Grundrente wissen müssen.

Elf Millionen Deutschen droht die Mini-Rente

Wie wirken sich Rentenerhöhungen aus?

Die Renten werden jedes Jahr – mehr oder weniger – erhöht. Dieser sogenannte Anpassungsbetrag wird grundsätzlich dem steuerpflichtigen Teil der Rente zugeschlagen. Im oben genannten Beispiel würde sich Jahr um Jahr die Summe von 9018 Euro erhöhen.

Die Rentenerhöhungen müssen kumuliert als Rentenanpassungsbetrag in der Steuererklärung auf der Anlage R zusätzlich zur Jahresbruttorente eingetragen werden. Wer unsicher ist, was in die Kästchen eingetragen werden muss, erhält Hilfe bei der Rentenversicherung. Auf Antrag schickt sie eine sogenannte Rentenbezugsmitteilung über den Anpassungsbetrag, die Jahresbruttorente und die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Übrigens: Wer anfangs unter dem Grundfreibetrag lag, kann durch regelmäßige Rentenerhöhungen bald darüber liegen. Hier ist Aufmerksamkeit gefragt.

Wie wirken sich Nebeneinkünfte aus?

Mancher Rentner bessert die Rente auf, indem er arbeiten geht. Oder jemand hat Grundbesitz und bessert die Rente durch Vermietung oder Verpachtung auf. Auch Betriebs- oder private Renten oder Kapitaleinnahmen geben ein ZubrotDiese Nebeneinkünfte müssen dem Gesamtbetrag hinzugerechnet werden. Überschreitet dieser den Grundfreibetrag, wird eine Steuererklärung fällig.

Welche Renten sind steuerfrei?

Einige Arten von Renten sind in vollem Umfang steuerfrei: Dazu zählen zum Beispiel Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Berufsgenossenschaftsrenten, Kriegs-, Wehrdienst-, Zivildienst- sowie Schwerbeschädigtenrenten.

Welche Kosten lassen sich absetzen?

Werbungskosten: Aufwendungen zum Erwerb, zur Erhaltung oder zur Sicherung der Renteneinkünfte sind als Werbungskosten abziehbar. Dazu zählen zum Beispiel Rentenberatungskosten und Gewerkschaftsbeiträge. Werden keine Aufwendungen erklärt, berücksichtigt das Finanzamt einen Pauschbetrag von 102 Euro jährlich.

Sonderausgaben: Die Basiskrankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung zählen zu den Sonderausgaben, die voll abzugsfähig sind. Auch andere Vorsorgeaufwendungen wie die Unfall- und Haftpflichtversicherung sind ganz oder teilweise abzugsfähig. Zu den übrigen Sonderausgaben gehören unter anderem Kirchensteuern, Spenden für gemeinnützige Zwecke und Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartner. Ohne Nachweis wird für die übrigen Sonderausgaben nur ein Pauschbetrag von 36 Euro für Ledige und 72 Euro bei Ehegatten oder Lebenspartnern gewährt.

Außergewöhnliche Belastungen: Behandlungskosten von Ärzten oder zugelassenen Heilpraktikern, Krankenhauskosten, Kurkosten, Ausgaben für Brillen, Hörgeräte, Zahnersatz und andere medizinische Hilfsmittel zählen zu diesem Posten. Auch die Beschäftigung einer Pflegekraft, soweit sie nicht von der Kranken- oder Pflegeversicherung getragen wurde. Es ist jedoch erforderlich, die Zwangsläufigkeit und Notwendigkeit dieser Aufwendungen zum Beispiel durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Ob Haushaltshilfe, Winterdienst oder Gartenpflege – die Aufwendungen für derlei Hilfe im Haushalt werden ebenso wie Handwerkerleistungen steuermindernd berücksichtigt. Bei Letzteren muss es sich um Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt oder am eigenen Haus handeln. Es können nur die Aufwendungen für Arbeitsleistungen (keine Materialkosten) geltend gemacht werden, die in Rechnung gestellt und mittels Überweisung bezahlt wurden. Barzahlungen werden nicht anerkannt.

Hilfestellung vom Finanzamt

Analog: Die Finanzämter führen Infozentralen, die Einzelfragen klären und die Vordrucke für die Steuererklärung ausgeben. Eine umfassende Beratung gibt es dort allerdings nicht. Die findet man beim Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater, beide Dienste sind kostenpflichtig.

Digital: Steuererklärungsvordrucke können auch im Internet unter www.formulare-bfinv.de heruntergeladen und ausgedruckt werden. Für die elektronische Übermittlung der Steuererklärung mit der Online-Software Elster gibt es Informationen auf www.elster.de.

Tipps für die Rente mit 63 

Wenn Sie früher in den Ruhestand gehen möchten, drohen Ihnen Abschläge von Ihrer Rente. Daher gilt es einiges zu beachten, wenn Sie beispielsweise planen, bereits mit 63 in Rente zu gehen.

Wenn Frauen ihr Alter in Würde leben wollen, geht das nicht ohne Geld. Vor allem nicht ohne eigenes Geld. Doch Frauen und Finanzen sind ein schwieriges Thema. Viele Frauen haben viel zu wenig Rente im Alter.

Auch wenn ein Pflegefall eintreten sollte und Sie sich eventuell um einen Angehörigen kümmern müssen, gelten in finanzieller Hinsicht spezielle Regeln. Hier finden Sie einen  Ratgeber mit hilfreichen Checklisten und Tipps für Angehörige, die nahestehende Menschen pflegen müssen.

Die Jahrgänge 2001 und jünger müssen eventuell sogar bis 69 Jahre arbeiten. Die Bundesbank hat gerade die Rente mit 69 Jahren und vier Monaten gefordert.

Im Jahr 2020 steigen die Renten. Viele Senioren müssen dadurch erstmals auf ihre Rente Steuern zahlen. Dabei gilt es einiges zu beachten. 2021 könnte die Renten-Erhöhung dagegen wegen Corona ausfallen.

Frührente ohne Abschläge: Immer mehr Versicherte zahlen freiwillige Beiträge zur Rente, um später keine Abschläge in Kauf nehmen zu müssen.

Die Rente wird Thema der CSU beim Landesgruppentreffen im Kloster Seeon. Junge Leute bis 18 Jahre sollen Geld vom Staat als Zuschuss für die Rente bekommen.

Nach Eintritt in die Rente weiterarbeiten – jeder fünfte Deutsche möchte das, zumindest stundenweise. Fast genauso viele Deutsche fürchten aber, dass sie weiterarbeiten müssen, um den Lebensstandard zu halten.

Geringverdiener in Deutschland erhalten weniger Rente als der Durchschnitt in den OECD-Mitgliedsstaaten. Das zeigt eine neue Studie der OECD. Für Geringverdiener könnte ab 1. Januar 2021 die Grundrente von Interesse sein. Eine neue Studie zeigt, wer wie stark von der Grundrente profitiert.

Die gesetzliche Rente reicht nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Schon junge Leute sollten deshalb über eine langfristige Vermögensbildung und Altersvorsorge nachdenken.

 

Quelle: https://www.fr.de/wirtschaft/rente-steuererklaerung-wann-rentner-versteuern-abgeben-muessen-12492811.html

Print Friendly, PDF & Email

Schreibe einen Kommentar