Hartz IV: 1.200 € Schadenersatz bei zu langem Gerichtsverfahren
Hartz IV: 1200€ Schadenersatz bei zu langem Gerichtsverfahren Im Regelfall dauern Verfahren vor dem Sozialgericht rund 2 Jahre. Kommt es auf Grund eines Richterwechsels oder etwaigen unvorhergesehen Gründen zu einer unangemessenen Verlängerung des Verfahrens, haben die Verfahrensteilnehmer in vielen Fällen …