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Was ist ändert sich ab 1 September 2019
Was ist ändert sich ab 1 September 2019

Was ist ändert sich ab 1 September 2019

Was ist ändert sich ab 1 September 2019

Bildinhalt: Die Justicia Figur auf einem Dach.

Ab dem 1 September ändern sich wieder einige Gesetze.

Die Asylleistungen werden angepasst: 

Das Asylbewerberleistungsgesetz wird geändert zum 1 September 2019. Die Leistungen werden gekürzt. Die Kosten für Wohnungsinstandhaltung und Strom werden ausgegliedert. Alleinstehende, die in keiner Sammelunterkunft untergebracht sind, erhalten 344 anstatt 354 Euro. Neu eingeführt wird das Erwachsene in einer Sammelunterkunft eine niedrigere Bedarfsstufe erhalten. Die Geldleistung sinkt auf 310 Euro monatlich. Bei Kindern bis zu fünf Jahren bleibt die Geldleistung bestehen. Bei Kindern von 6- bis 13 Jahren wird die Leistung um 26 Euro erhöht.

Neues Gesetz für Facharzt Termine:

Es werden finanzielle Anreize für Ärzte geschaffen, damit die Kassenpatienten einen Arttermin schneller erhalten. Der Hausarzt soll 10 Euro zusätzlich erhalten, wenn bei einer Überweisung dafür sorgt, dass man einen dringenden Termin beim Facharzt bekommt. Auch werden einige Fachärzte wie Frauenärzte, Hals-Nase-Ohren-Ärzte und Augenärzte verpflichtet, mindestens fünf Stunden pro Woche als feste Termine oder als offene Sprechstunden bereitzustellen. Diese soll für die Ärzte ebenso zusätzlich vergütet werden. Gegen Aidserreger HIV solle die medikamentöse Prophylaxe in Zukunft von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

In Bayern sollen Hebammen ab 1 September 2019 bis zu 5 000 Euro Niederlassungsprämie erhalten

Ab 1 September können freiberufliche Hebammen in Bayern eine finanzielle Unterstützung beantragen. Eine Niederlassungsprämie von 5 000 Euro können Hebammen beantragen, die sich in Bayern niederlasen und eine freiberufliche Tätigkeit nachgehen. Auch können festangestellte Hebammen die Niederlassungsprämie beantragen, wenn Sie neben ihrer Festanstellung, freiberuflich in der Geburtshilfe tätig sind.

Online-Banking sicherer,Neue EU-Richtlinie

Neue Zahlungsdiensterichtlinie „PSD2“ tritt ab 14 September 2019 in Kraft. Diese regelt neu den Zahlungsverkehr in den EU-Staaten. Die klassische TAN-Liste (iTAN) soll abgeschafft werden und durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung ersetzt werden. Beim Online Login wird in Zukunft die Zwei-Faktor-Authentifizierung genutzt. Die Postbank sagt: „ Wer sich künftig in sein Online-Banking einloggen möchte, benötigt nicht nur Benutzernamen und Passwort bzw. Kontonummer und PIN, sondern muss seine Identität in einem weiteren Schritt auch noch mit einem Sicherheitsverfahren bestätigen“. So könne die eine generierte chipTAN sein von einem Generator erstellt.

Kita Gebühren sollen in München gesenkt werden

Ab 1 September sollen in München die Kita gebühren gesenkt werden. Für städtische Einrichtungen sollen die Kita gebühren gesenkt werden sowie für freigemeinnützige Einrichtungen und sonstige Träger die an der Münchner Förderformel teilnehmen. Dieses geht aus einer Mitteilung hervor.

 

Quelle: https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/allgemeines/1343-beitrag-20190830-02?fbclid=IwAR0EzRB_WQd5qd5uqqyulgbpQTMi517YUJG3ZyAg8avfveT37mIQoKO-9T0

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