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Warum Millionen Rentner Steuern zahlen müssen – und wie sie sparen können
Warum Millionen Rentner Steuern zahlen müssen – und wie sie sparen können

Warum Millionen Rentner Steuern zahlen müssen – und wie sie sparen können

Warum Millionen Rentner Steuern zahlen müssen – und wie sie sparen können

Von Antje Höning

 Mit jedem Jahr steigt die Zahl der Rentner, die Steuern zahlen müssen. Umso wichtiger ist es, seine Rechte zu kennen: Auch Senioren können Handwerker, Reinigungskräfte und Krankheitskosten steuermindernd geltend machen.

Früher hatten Rentner es einfach: Kaum einer hatte mit dem Finanzamt zu tun. Doch seit das Bundesverfassungsgericht einem Pensionär recht gegeben hat, der auf Gleichbehandlung geklagt hatte, sieht die Welt anders aus. Seit 2005 stellt der Staat auf die nachgelagerte Besteuerung um. Damit wachsen immer mehr Senioren in die Besteuerung hinein: In Nordrhein-Westfalen zahlten 2014 erst 1,2 Millionen Einkommensteuer, 2017 waren es schon knapp 1,374 Millionen Steuerfälle, wie die Oberfinanzdirektion (OFD) auf Anfrage mitteilte. „Vermutlich wird die Zahl der Rentner, die sich mit Renteneinkünften in NRW erklären, weiter steigen, was unter anderem mit dem demografischen Wandel der Gesellschaft zusammenhängt“, sagte der Sprecher der OFD.

Wer muss zahlen? Wer neben der gesetzlichen Rente eine Betriebsrente, Miet- oder Kapitaleinkünfte hat, muss grundsätzlich eine Steuererklärung machen und meist auch zahlen. Wer dagegen nur eine gesetzliche Rente bezieht, muss auf das Jahr des Ruhestands achten. Denn die nachgelagerte Besteuerung wird Schritt für Schritt eingeführt: Wer 2005 oder früher Rentner wurde, muss 50 Prozent der Bezüge versteuern. Wer 2019 in den Ruhestand geht, muss 78 Prozent versteuern. Steuerpflichtig sind Rentner aber nur, wenn sie damit über dem Grundfreibetrag liegen. Für 2019 liegt dieser bei 9168 Euro, bei einem gemeinsam veranlagten Ehepaar entsprechend bei 18.336 Euro.

Ab welcher Rente greift der Fiskus zu? Für jeden Jahrgang schreibt der Fiskus einen steuerfreien Betrag fest: Wer 2005 in den Ruhestand gegangen ist, bleibt vom Fiskus verschont, wenn die Jahresbruttorente 2019 nicht höher ist als 17.578 Euro (und er darüber hinaus keine weiteren Einkünfte hat). Wer in diesem Jahr aus dem Job ausscheidet, bleibt unbehelligt, solange er nicht mehr als 13.758 Euro Jahresbruttorente hat (siehe Grafik). Bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern ist es je doppelt so viel. Für jeden künftigen Jahrgang fällt der steuerfreie Teil der Rente geringer aus, die Umstellung läuft bis 2040. Die Renten der Jahrgänge, die dann in Ruhestand gehen, unterliegen in voller Höhe der Besteuerung.

Kann man steuerpflichtig werden, wenn man es bisher nicht war? Ja. Manchmal reichen bei guter Rente schon kleine Erhöhungen aus, um steuerpflichtig zu werden. Das gilt besonders, wenn die Anpassung so hoch ausfällt wie zuletzt. So erhöhte sich die Rente allein im Westen zum 1. Juli um 3,18 Prozent. Gleiches gilt, wenn eine Frau Witwe wird und neben ihrer eigenen Rente eine Witwenrente erhält. Sie kann dann steuerpflichtig werden, obwohl das Paar es zu Lebzeiten des Mannes nicht war: Denn das Paar hatte zwei Freibeträge, die Witwe hat nur einen. Auch die jüngste Erhöhung der Mütterrente kann für Frauen (oder Männer), die an der Grenze zur Steuerpflicht sind, das Fass zum Überlaufen bringen. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, erhalten Eltern nun 2,5 Jahre Erziehungszeit angerechnet. Das führt zu einer Erhöhung der monatlichen Rente von 16,02 Euro pro Kind (West).

Gelten für Senioren gleiche Rechte beim Absetzen von Ausgaben? Die gute Nachricht: Wie jeder Bürger kann auch der Rentner einiges steuermindernd gelten machen: Darunter sind die Werbekostenpauschale von 102 Euro, Spenden und Mitgliedsbeiträge etwa für Parteien und Gewerkschaften. Wer eine Putzfrau legal beschäftigt, kann die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung angeben. Man kann 20 Prozent geltend machen, maximal 4000 Euro pro Jahr. Bei Handwerker-Rechnungen kann man 20 Prozent des Arbeitslohns absetzen, maximal 1200 Euro. Hierzu zählen etwa das Warten der Heizungsanlage, Gärtner- und Malerarbeiten. Wichtig: Der Handwerker muss den Arbeitslohn gesondert ausweisen.

Was kann man an Krankheitskosten absetzen? Für Senioren dürfte besonders viel zu holen sein, wenn sie ihre außergewöhnlichen Belastungen geltend machen. Hierzu zählen zum Beispiel Ausgaben für Zahnersatz, für Hörgeräte, Zuzahlungen für Kuren oder Medikamente, soweit sie die Krankenversicherung nicht übernimmt. Auch die Fahrtkosten zum Arzt kann man angeben. Wichtig ist dabei, dass man eine ärztliche Verordnung vorweisen kann. Als Sonderausgaben können Senioren zudem wie Arbeitnehmer ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung absetzen.

Was ist mit Kapitalerträgen? Hier kann sich die Steuererklärung für Rentner richtig lohnen, wenn ihre Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags von aktuell 801 Euro (für Ledige) liegen. Denn die Banken behalten für alle Kapitalerträge, die nicht vom Freistellungsauftrag erfasst sind, automatisch 25 Prozent als Abgeltungssteuer ein. Bei vielen Rentnern dürfte der Steuersatz aber darunter liegen. Sie können sich also per Steuererklärung manchen Euro zurückholen. Hierzu muss man die Anlage „KAP“ ausfüllen.

Was tun, wenn man unsicher ist? Im Zweifel sollte man eine Erklärung abgeben, rät der Bund der Steuerzahler. Ohnehin teilen die Rentenkassen dem Fiskus jedes Jahr per Bezugsmitteilung die Höhe der Rente mit. Bei Rentnern, die bereits eine Steuererklärung abgegeben haben, prüft das Finanzamt dann die Richtigkeit. Bei Rentnern ohne Erklärung schaut der Fiskus, ob voraussichtlich Steuern zu zahlen sind, und fordert den Rentner auf, eine Erklärung einzureichen. Wer sich zu spät meldet, für den kann es teuer werden. Denn die Ämter können noch für lange Zeit rückwirkend Einkommensteuer verlangen.

Was gehört zur Steuererklärung? Der Rentner muss mindestens den Mantelbogen (mit Angaben zur Person, zu Sonderausgaben und zu außergewöhnlichen Belastungen) und die „Anlage R“ ausfüllen. In die „Anlage R“ trägt man die Mütterrente übrigens nicht gesondert ein, sondern nur die komplette Summe aus Alters- und Mütterrente. In der „Anlage Vorsorgeaufwand“ kann man Kranken-, Pflege- und andere Versicherungsbeiträge angeben. Bis zum 31. Juli 2019 muss die Steuererklärung für 2018 abgegeben sein. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein nutzt, hat Zeit bis zum 28. Februar 2020.

Quelle: https://rp-online.de/leben/ratgeber/verbraucher/millionen-rentner-muessen-steuern-zahlen-tipps-wie-sie-sparen-koennen_aid-44078903

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