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Aufregung bei der Berliner Tafel – Bezirksamt berechnet Tafel-Lebensmittel als Einkommen
Aufregung bei der Berliner Tafel – Bezirksamt berechnet Tafel-Lebensmittel als Einkommen

Aufregung bei der Berliner Tafel – Bezirksamt berechnet Tafel-Lebensmittel als Einkommen

Lebensmittelausgabe der Berliner Tafel (Bild: imago/epd)
Bild: imago/epd

Aufregung bei der Berliner Tafel – Bezirksamt berechnet Tafel-Lebensmittel als Einkommen

In Berlin-Lichtenberg hat ein Student Wohngeld beantragt und angegeben, Lebensmittel von der Tafel zu beziehen. Das Bezirksamt rechnete ihm darauf knapp 3.000 Euro jährlich als Einnahmen an. Die Berliner Tafel reagiert empört.

Das Bezirksamt Lichtenberg hat offenbar erstmals Lebensmittel-Spenden als Einkommen angerechnet und deshalb einem Berliner Studenten Sozialleistungen gestrichen. Diese Information liegt dem rbb und der Berliner Tafel vor.

Im Sommer 2018 stellte demnach ein Berliner Informatik-Student in Lichtenberg einen Antrag auf Wohngeld und gab an, Lebensmittel von einer „Laib und Seele“-Ausgabestelle zu beziehen. „Laib und Seele“ ist eine Aktion der Berliner Tafel, der Kirchen und des rbb [berliner-tafel.de]. Der 32-jährige Student hatte zum damaligen Zeitpunkt einen 450-Euro-Minijob und half ehrenamtlich bei der Tafel aus.

Eigentlich hätte er Anspruch auf Wohngeld von 190 Euro gehabt, das Bezirksamt bewilligte letztlich 90 Euro. Im entsprechenden Bescheid werden 2.892 Euro pro Jahr als „Sachbezug Tafel“ und damit als Einkommen des Antragstellers zugrunde gelegt. Der Mann lege Widerspruch ein, der wiederum im Frühjahr 2019 abgelehnt wurde.

Sabine Werth und Friederike Sittler (Quelle: rbb/Dietmar Gust)
Sabine Werth (links) mit Friedrike Sittler, Leiterin der rbb-Kirchenredaktion. Bild: rbb Presse & Information

Tafel-Chefin Werth übt scharfe Kritik

Für die Berliner Tafel-Chefin Sabine Werth ist dieses Vorgehen „willkürlich und rechtswidrig“, wie sie am Montag mitteilte. Die Berliner Tafel sei ein unabhängiger Verein, der schon immer bewusst auf staatliche Fördergelder verzichtet habe, „um genau diese unzulässige Verknüpfung von zustehenden Sozialleistungen und freiwilligen Lebensmittelspenden zu vermeiden“, so Werth.

Das Amt setzte den Wert der zur Verfügung gestellten Verpflegung auf monatlich 241 Euro fest und berechnete für Frühstück 51 Euro sowie Mittag- und Abendessen jeweils 95 Euro. „Diese Summen sind willkürlich festgelegt und entbehren jeder Grundlage“, meinte dazu Sabine Werth und betonte: „Die 45 Berliner ‚Laib und Seele‘-Stellen geben einmal pro Woche Lebensmittel an bedürftige Menschen in ihrer Nachbarschaft ab. Die Menge der abgegebenen Lebensmittel ist immer nur eine Unterstützung für wenige Tage, niemals eine vollständige Versorgung.“

Student: „Da hat jemand großen Mist gebaut“

Der betroffene 32-jährige Student half zur Zeit der Antragstellung ehrenamtlich bei der Lebensmittelvergabe der Berliner Tafel aus. Im rbb sagte er zum Vorgehen des Bezirksamts: „Da hat jemand wirklich großen Mist gebaut. So bestraft zu werden dafür, dass man ehrenamtlich aushilft, ist eine Schweinerei“, sagte er im rbb-Gespräch.

Den Antrag auf Wohngeld habe er gestellt, weil die Einnahmen des Minijobs alleine nicht ausreichten und auch seine Mutter ihn nicht länger finanziell unterstützen konnte. Das habe er auch schriftlich belegt. Doch das Amt habe nicht lockergelassen: „Die haben mir geschrieben, Sie müssen 240 Euro Sachbezüge von der Tafel beziehen, denn ansonsten ist uns nicht klar, wie Sie ihren Unterhalt gestalten könnten.“

Juristen stießen auf „diverse Fehler“

Die Berliner Tafel hat den Bescheid des Bezirksamts Juristen vorgelegt. Die stießen nach eigenen Angaben auf „diverse Fehler“: Entscheidend sei vor allem die unzulässige Anrechnung von freiwilligen Lebensmittelspenden. Der Staat habe eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern, der er nachkommen müsse. Diese Pflicht dürfe in keiner Weise mit dem gemeinnützigen, ehrenamtlichen und freiwilligen Engagement der Berliner Tafel verrechnet werden, sagt Werth.

Sendung: rbb88,8, 13.05.2019, 10:00 Uhr  

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