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Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will die Nutzung des Entlastungsbeitrages vereinfachen
Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will die Nutzung des Entlastungsbeitrages vereinfachen

Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will die Nutzung des Entlastungsbeitrages vereinfachen

Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will die Nutzung des Entlastungsbeitrages vereinfachen

Bildinhalt: Ein Roter Eimer mit zwei Reinigungsmittel zum sprühen, zwei weiße Gummi Handschuhe, ein grüner Putzlappen, ein Reinigungsmittel

Jedem Pflegebedürftigen steht seit 2017 125 Euro pro Monat für alltäglichen Hilfen zu Verfügung. Viele nutzen dieses jedoch nicht. Aufgrund von Unwissenheit wie eine repräsentative Studie bekannt gibt laut Tagespiegel. Beklagt jeder zweite das ein Informationsdefizit vorliegt. Quelle: tagesspiegel

Somit nehmen rund 70 Prozent der Betroffen die Entlastungsbreitrag Leistungen nicht wahr. Jens Spahn will dieses nun ändern und sich stark machen dafür, dass mehr Menschen die Pflegebedürftig sind die Hilfen nutzen können.

Der Entlastungsbeitrag kann Beispielsweise für Haushalts- und Einkaufshilfen genutzt werden. Diverse Beschäftigungsangebote können ebenfalls genutzt werden wie Spiele spielen, Besuch einen Demenz-Cafés oder Vorlesen. Auch Entlastungen im Haushalt wie Fenster putzen oder Rasen mähe. Betreuungsangebote zum Beispiel Begleitung zum Arzt oder Familie. Leistungen eines zugelassenen Pflegedienstes.

Sogenannte Pflegesachleistungen z.B. Reinigen der Wohnung oder Gedächtnistraining. Leistungen im Bereich der Selbstversorgung, wie z.B. Körperpflege können mit dem Entlastungsbeitrag nur im Pflegegrad 1 erhalten.

Angebote der Tages und Nachtpflege für die vereinbarten Pflegesätze, Unterkunft und Verpflegung sowie sogenannte Investitionskosten. Angebote der Kurzzeitpflege für die vereinbarten Pflegesätze, Unterkunft und Verpflegung sowie genannte Investitionskosten. Hier können auch die Fahrkosten erstattet werden zur Einrichtung.

Ab Pflegegrad 2: Wenn man den Anspruch auf Pflegesachleistungen nicht ausgeschöpft hat kann man bis zu 40 Prozent des dafür vorgesehenen Betrags auch für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden. Dabei sollte man beachten das dieses auch Auswirkungen auf das Pflegegeld haben daher vorher von der Krankenkasse beraten lassen. Ganz wichtig man muss die Rechnungen sammeln und bei der Pflegekasse einreichen. Im Monat nicht genutzte Beiträge können angespart werden. Für den Entlastungsbetrag muss man die Rechnungen sammeln, dieses bei der Pflegekasse einreichen und dann bekommt man den Entlastungsbetrag erstattet.

Am 2 März 2019 sagte Spahn der „Hessischen Niedersächsischen Allgemeinen“: „Manche pflegende Angehörige suchen vergeblich Hilfe“. „Darum sind wir mit den Ländern im Gespräch, wie Hilfsbedürftige den Entlastungsbetrag von 125 Euro einfacher nutzen können.“ Insbesondere sei das Ziel die Familien zu unterstützen.

Eugen Brysch, der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass bis lang vom Großteil der 2,6 Millionen die ihrer Angehörigen zu Hause versorgen der „Entlastungsbeitrag“ von 125 Euro im Monat nicht abgerufen wird. „Bei der Suche nach geeigneten Angeboten macht sich schnell Ernüchterung breit.“

Meist wird von den Pflegediensten nichts Angeboten oder zu wenig geleistet und viel Geld verlangt. So sein andere Anbieter Mangelware. Brysch sagte, dass die Zulassungshürden gesenkt werden sollten von den Ländern und bundesweit einheitlich sein sollten. „Auch Freunden, Nachbarn oder Minijobbern sollte es möglich sein, für solche hauswirtschaftliche Hilfen zugelassen zu werden.“ Zudem sollten die Preise für die Leistungen nicht-pflegerischer Tätigkeiten begrenzt werden.

Auch sollten die Beiträge nicht genutzt werden nicht verfallen, sondern auf bis zu 4 500 Euro angespart werden können und dann auch zeitlich ohne ein Verfallsdatum genutzt werden können.

Jens Spahn sagte zu der Zeitung: „Ab dem 1. Mai lassen wir auch Betreuungsdienste als Leistungserbringer zu. Die pflegen nicht, sondern helfen im Haushalt oder gehen mit dem Pflegebedürftigen spazieren.“ Selbstverständlich müssen hierfür auch qualitative Anforderungen erfüllt werden. Jedoch brauche es keine Ausbildung zu Pflegefachkraft.

Quelle: dpa

Quelle: https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/pflege/958-beitrag-20190305-01?fbclid=IwAR116MbBYCwlycfPuZeugJsUH3OiUSzifd4pvpVwfxNdGwtW9Z74_Wk4obc

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