KASSEL | (epd) Krankenkassen dürfen die Versichertenfotos für die elektronische Gesundheitskarte nicht mehr dauerhaft speichern. Das Bundessozialgericht (BSG) hat geurteilt, dass Kassen die Fotos von Versicherten wieder löschen müssen, sobald die ihre Gesundheitskarte erhalten haben. Geklagt hatte ein Versicherter der Techniker Krankenkasse. Die dauerhafte Speicherung verletze sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Krankenkasse führte an, dass das Speichern die Kosten senke und die Beitragsstabilität sichere. Doch das BSG gab dem Kläger recht. Das bedeutet, dass Versicherte künftig für jede neue Gesundheitskarte ein neues Foto an ihre Kasse schicken müssen.
Quelle: https://rp-epaper.s4p-iapps.com/wr3/index.html#/830999/6-7